Die Gesellschaft für angeborene Stoffwechselstörungen (Gesellschaft) fördert Projekte durch Gewährung von Forschungsförderungen und schreibt für das Jahr 2024 eine Förderung in Höhe von € 25.000,- aus. Die Deadline für den Eingang von Anträgen beim Vorstand der Gesellschaft ist der 30.6.2024.

Anträge sind an die Vorsitzende und den Co-Vorsitzenden der Gesellschaft digital (als PDF-Datei) zu richten.

Das zu fördernde Projekt sollte den Zielen der Gesellschaft entsprechen. In diesem Zusammenhang sind klinische Studien, grundlagenwissenschaftliche und translationale kooperative Studien über angeborene Stoffwechselstörungen und Qualitätskontrollen von Labormethoden förderungswürdig, aber auch Projekte, die den wissenschaftlichen Nachwuchs fördern, Ärzte fortbilden oder der Beratung von Ärzten, Pflegepersonal, Behörden und Öffentlichkeit dienen. Klinisch orientierte Projekte haben Priorität.

Hinweise zur Antragsstellung

Richtlinien für die Erstellung eines Antrages zur finanziellen Förderung eines wissenschaftlichen Projektes durch die Gesellschaft für angeborene Stoffwechselstörungen

 

Aufbau des Antrages:

  1. Einleitung, Darstellung des Sachverhaltes
  2. Inhalt & Ziel, klinische / wissenschaftliche Relevanz der Studie, eigene Vorarbeiten und wissenschaftliches Umfeld
  3. Patienten / Methoden / Statistik / Ethikkommission
  4. Dauer / Kostenplan / Einsatz der beantragten Fördermittel (Personal, Geräte, sonstige Materialien)
  5. Literaturverzeichnis (max. 20 Literaturstellen)

 

Umfang: Gesamtumfang des Antrages (ohne Curriculum vitae und Publikationsliste): maximal 10 Seiten

Sprache: Deutsch oder Englisch

Form: Bitte achten Sie auf Übersicht und gute Lesbarkeit, das erleichtert die Begutachtung und somit Ihre Chancen auf positive Begutachtung.